Amtliche Bootskennzeichen: Technisch perfekt & 100% Normgerecht

Ein Bootskennzeichen muss funktionieren – überall. Sparen Sie sich Ärger bei Kontrollen. Unsere Kennzeichen erfüllen nicht nur die gesetzlichen 10cm Mindesthöhe, sie sind typografisch nivelliert.

Das bedeutet: Anders als bei Standard-Schriften haben Zahlen und Großbuchstaben bei uns exakt die gleiche, optisch vermessene Höhe. Mittelstriche sind perfekt zentriert. Das garantiert beste Lesbarkeit und absolute Rechtssicherheit – auch bei strengen Kontrollen im Ausland.


Ihr Bootskennzeichen in 4 einfachen Schritten

  1. Kennzeichen eingeben & Schrift wählen: Tragen Sie Ihre Bootsnummer in das Eingabefeld ein und entdecken Sie die Live-Vorschau in unserer empfohlenen Auswahl an Schriftarten.
  2. Favoriten zur Merkliste hinzufügen: Ein Design überzeugt? Klicken Sie auf das Stern-Symbol (☆), um es auf Ihrer persönlichen Merkliste für den späteren Vergleich zu speichern.
  3. Vergleichen & als PDF exportieren: In Ihrer Merkliste können Sie alle gespeicherten Kennzeichen direkt vergleichen. Exportieren Sie die Auswahl als PDF, um sie offline zu prüfen oder mit anderen abzustimmen.
  4. Höhe, Farbe & Ausrichtung wählen & bestellen: Konfigurieren Sie Ihr Kennzeichen in der gewünschten Höhe (z.B. 10, 12 oder 15 cm) und Farbe und legen Sie es anschließend in den Warenkorb.
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Warum unsere Kennzeichen sicherer sind

1. Nivellierte Zeichenhöhe:
Bei vielen Standardschriften sind Zahlen oft minimal kleiner als Großbuchstaben. Wir haben jeden Font manuell bearbeitet: Ihre Kennzeichen-Nummer ist von Anfang bis Ende millimetergenau auf einer Linie.

2. Optimierte Geometrie:
Bindestriche wurden optisch zentriert. Das sorgt für ein „behördliches“, sauberes Schriftbild, das auch aus großer Distanz sofort als professionell erkannt wird.

3. Nachweisbare Strichstärke:
Planen Sie Törns nach Österreich, in die Schweiz oder Italien? Dort wird oft penibel auf die Strichstärke (nicht nur die Höhe!) geachtet. Unsere Tabelle unten gibt Ihnen die exakten Mindestwerte an die Hand – für maximale Sicherheit bei internationalen Kontrollen.

Beispiel Bootkennzeichen: Oben die Standardschrift und unten unsere optimierte Variante. Sie erhalten bei uns optimierte Buchstabenabstände, einheitliche Höhen der Zeichen und zentrierte Mittelstriche

Häufig gestellte Fragen zur Bootskennzeichnung auf deutschen Binnengewässern

Die korrekte Kennzeichnung Ihres Bootes ist entscheidend für Sicherheit und Vorschriftentreue. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kennzeichnungspflicht für Kleinfahrzeuge auf deutschen Binnengewässern.

Ein Boot benötigt grundsätzlich ein gültiges amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen, wenn es auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen betrieben wird. Dies dient der Identifizierung im Notfall, bei Kontrollen oder bei Verstößen gegen Schifffahrtsregeln und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ein „Kleinfahrzeug“ im Sinne der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist ein Wasserfahrzeug, dessen Schiffskörper – ohne Ruder und Bugspriet – weniger als 20 Meter misst. Diese Definition legt fest, ob die Kennzeichnungsvorschriften greifen.

Von der Kennzeichnungspflicht nach KlFzKV-BinSch ausgenommen sind:

  • Muskelkraftbetriebene Fahrzeuge: z. B. Ruderboote, Kanus, Kajaks.
  • Kleine Segelboote: bis 5,50 m Länge, nur unter Segel, ohne Motor.
  • Motorboote mit geringer Leistung: ≤ 2,21 kW (3 PS).
  • Beiboote: spezifische Sonderregelungen (siehe Frage 12).
  • Spezielle Fahrgastboote/Barkassen.
  • Behörden- und Rettungsfahrzeuge: mit dienstlicher Kennzeichnung.

Achtung: Auch ausgenommene Boote müssen ggf. Name und Eignerdaten tragen (§ 2.02 BinSchStrO). Wichtig: Auf Rhein, Mosel und Donau gelten diese Ausnahmen nicht als Befreiung vom amtlichen Kennzeichen!

  • Größe: Mindestens 10 cm hohe lateinische Buchstaben und arabische Ziffern.
  • Beständigkeit: Dauerhaft und fest am Boot angebracht.
  • Farbkontrast: Helle Schrift auf dunklem Grund oder umgekehrt, für beste Lesbarkeit.

Das Kennzeichen ist:

  • außen am Bug, Heck oder Spiegelheck sichtbar anzubringen.
  • jederzeit gut lesbar zu halten (Verantwortung des Schiffsführers).
  • Sonderfall: Auf Rhein und Mosel ist das Kennzeichen an den beiden Vorderseiten (Bug) Pflicht. Auf der Donau wird dies analog erwartet.

Die KlFzKV-BinSch unterscheidet:

  • Amtliche Kennzeichen: Ausgestellt vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA), bestehend aus einer Buchstabenkombination (WSA-Kürzel) plus Zahlen/Buchstaben.
  • Amtlich anerkannte Kennzeichen: z. B. Kennzeichen im Internationalen Bootsschein (IBS) von ADAC, DMYV, DSV; oder Kennzeichen aus bestimmten Landkreisen (Liste siehe ELWIS).

Ja. Wassermotorräder („Jetskis“) müssen immer ein amtliches Kennzeichen vom WSA führen – ein IBS oder amtlich anerkanntes Kennzeichen von Clubs/Landkreisen reicht nicht aus.

Hier gelten strengere Regeln:

  • Nur amtliches Kennzeichen vom WSA zulässig.
  • Anbringung: Mind. 10 cm hoch, an beiden Bugseiten sichtbar.
  • Mitführpflicht: Ausweis zum Kennzeichen immer an Bord.
  • Ausnahmen: Keine allgemeine Befreiung; selbst Boote, die auf anderen Gewässern von der allgemeinen Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, benötigen hier ein amtliches Kennzeichen. Nur seltene Sondergenehmigungen durch die zuständige Behörde können eine Ersatzkennzeichnung zulassen

Der IBS ist ein amtlich anerkanntes Bootskennzeichen, ausgestellt von ADAC, DMYV oder DSV.

  • Kennzeichen: Kombination aus Kennbuchstaben (z. B. A- für ADAC) und individueller Nummer.
  • Nachweis: IBS muss an Bord mitgeführt werden.
  • National: Gilt unbegrenzt, solange alle registrierten Daten korrekt und unverändert sind.
  • International: IBS-Dokument ist i. d. R. 2 Jahre gültig (z. B. für Eigentumsnachweis im Ausland); in vielen Ländern darf das Dokument nicht älter als 2 Jahre sein.

Meldepflichten für Eigner:

  • Änderungen: Name, Anschrift, technische Änderungen (z. B. Motor) sind der ausstellenden Stelle (WSA, Club oder Landkreis) unverzüglich zu melden.
  • Verkauf: Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkauf der ausstellenden Stelle zu melden (kein einfaches Weiterreichen des Kennzeichens).
  • Ungültige Kennzeichen: Müssen unverzüglich vom Kleinfahrzeug entfernt oder unleserlich gemacht werden.

Beiboote (Dingis) benötigen:

  • Nur ein Kennzeichen zur Feststellung des Eigentümers (z. B. Name des Hauptbootes oder des Eigners).
  • Anbringung an Innen- oder Außenseite (auch auf Rhein/Mosel so üblich).
  • Beantragung: Bei jedem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) möglich (keine regionale Bindung für Neuanträge).
  • Benötigt werden: Antragsformular, Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung), Ausweiskopie. Für Eigenbauten können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
  • Nach Erteilung: „Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen“ – immer an Bord mitführen.

Für detailliertere Informationen und direkten Zugang zu den Rechtsquellen und Antragsformularen empfehlen sich folgende Anlaufstellen:

  • ELWIS – Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (https://www.elwis.de).
  • Gesetze im Internet – Offizielle Gesetzestexte zu KlFzKV-BinSch und BinSchStrO (https://www.gesetze-im-internet.de).
  • ADAC, DMYV, DSV – Automobilclubs und Wassersportverbände für IBS-Anträge.
  • WSA – Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, lokale Ansprechpartner für amtliche Kennzeichen.

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben in dieser FAQ wurden sorgfältig recherchiert (Stand: 20. Mai 2025), erfolgen aber ohne Gewähr. Rechtsvorschriften können sich ändern. Für verbindliche und tagesaktuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) oder autorisierte Stellen wie ADAC, DMYV oder DSV.

Sie möchten alle Details zu den rechtlichen Vorschriften wissen? Für eine umfassende Übersicht zu Sonderregelungen für Rhein, Mosel, Bodensee und weiteren Fahrgebieten lesen Sie bitte unseren ausführlichen Ratgeber zur Kennzeichnungspflicht in Deutschland.

Mindestschriftstärken in Millimetern für unsere Bootskennzeichen:

Kennzeichen / Höhe: 10 cm 12 cm 15 cm
Kennzeichen 0113 mm16 mm20 mm
Kennzeichen 0215 mm18 mm22 mm
Kennzeichen 0312 mm15 mm18 mm
Kennzeichen 0415 mm18 mm22 mm
Kennzeichen 0518 mm22 mm27 mm
Kennzeichen 0618 mm22 mm27 mm
Kennzeichen 0715 mm18 mm22 mm
Kennzeichen 0816 mm19 mm24 mm
Kennzeichen 0919 mm22 mm28 mm
Kennzeichen 1017 mm20 mm26 mm
Kennzeichen 1120 mm24 mm30 mm
Kennzeichen 1212 mm15 mm18 mm
Kennzeichen 1315 mm18 mm22 mm
Kennzeichen 1415 mm18 mm22 mm
Kennzeichen 1518 mm22 mm27 mm
Kennzeichen 1616 mm19 mm24 mm
Kennzeichen 1717 mm20 mm26 mm
Kennzeichen 1814 mm17 mm21 mm
Kennzeichen 1922 mm26 mm33 mm
Kennzeichen 2016 mm19 mm24 mm
Kennzeichen 2118 mm22 mm27 mm
Kennzeichen 2218 mm22 mm27 mm

Farbkarte:

SchwarzSchwarz
WeißWeiß
RotRot
GelbGelb
Pastell-OrangePastell-Orange
GoldGold
MitternachtsblauMitternachtsblau
MarinblauMarineblau
MeeresblauMeeresblau
HellblauHellblau
Türkis-BlauTürkis-Blau
DunkelgrauDunkelgrau
Silber-GrauSilber-Grau
Bordeaux-RotBordeaux-Rot
PinkPink
CremeCreme
SchokoladenbraunSchokoladenbraun
Kaktus-GrünKaktus-Grün
EisgrauEisgrau

 

Beispiele unserer Bootsaufkleber:

Auswahl unserer Bootsgrafiken:

Anmutiger Seepferdchen-Folienschnitt, geschwungene Gestalt, filigrane Spitze des Kopfes, kunstvoll eingerollter Schwanz, spitz zulaufende Flossen, zarte Linienführung des Rückens.

Seepferd 05

ab 10,90 
Kraftvoller Raubfisch im dynamischen Profil, schwarze Flächen, präzise Konturen, Maul weit geöffnet, filigrane Flossen und Kiemen.

Fisch 18

ab 11,90 
Majestätische Palme in Silhouette, fein detaillierte Blätter wiegen sich im Wind, leicht geschwungener Stamm und geschwungene Blätter.

Palme 05

ab 10,90 

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